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  • Herzlich willkommen auf meiner Website.


    Der Verfahrensbeistand ist der Interessensvertreter des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren. Das Familiengericht wird i.d.R. tätig, wenn Vater, Mutter oder das Jugendamt einen Antrag stellen. Der Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht beauftragt. Die Verfahrensbeteiligten können jedoch auch selbst den Antrag stellen, dass ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt wird.

    Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dazu erklärt er dem Kind, wie das Gerichtsverfahren funktioniert und worüber genau gestritten und verhandelt wird. Auch erklärt der Verfahrensbeistand dem Kind seine Rechte in dem Gerichtsverfahren. Das Kind kann mit seinem Verfahrensbeistand besprechen, was seine Wünsche in dem Verfahren sind. Der Verfahrensbeistand bespricht ebenfalls mit dem Kind, was aus seiner Sicht wichtig wäre, damit das Gericht zum Wohl des Kindes entscheidet. Dem Verfahrensbeistand kann die zusätzliche Aufgabe übertragen werden, mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen Gespräche zu führen, um das Wohl des Kindes näher zu erörtern und an einer Einigung der Eltern mitzuwirken.

    Der Verfahrensbeistand fasst die gewonnenen Informationen für das Gericht in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen und vertritt die Interessen des Kindes in der mündlichen Verhandlung. Falls das Kind vom Richter angehört wird, ist der Verfahrensbeistand bei dieser Kindesanhörung ebenfalls anwesend. Der Verfahrensbeistand wird auch „Anwalt des Kindes“ genannt.

    Im Interesse des Kindes kann er Rechtsmittel gegen einen Beschluss einlegen und somit verlangen, dass die Entscheidung durch ein höheres Gericht kontrolliert wird. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat das Kind ein eigenes Beschwerderecht, was es mit Hilfe des Verfahrensbeistandes bei Bedarf nutzen kann.

Zum Ablauf

Wenn ich die Bestellung erhalten habe, nehme ich zunächst mit dem Elternteil Kontakt auf, bei dem das Kind lebt. Ich besuche das Kind in seinem gewohnten Umfeld, das ist für das Kind einfacher. Ich führe das Gespräch mit dem Kind in der Regel im Kinderzimmer, ohne die Eltern. Das ist wichtig, um dem Kind ein möglichst unbefangenes Gespräch zu ermöglichen, ohne dass es Rücksicht auf die Wünsche und Belange der Eltern nehmen muss. Wenn ich seitens des Gerichts den Auftrag erhalten habe auch mit weiteren Bezugspersonen zu sprechen, werde ich Gespräche mit den Eltern und ggfls. auch Institutionen wie Kita, Schule o.ä. führen.

Danach werde ich eine Stellungnahme an das Familiengericht verfassen, in welcher ich den Inhalt der geführten Gespräche, den Willen des Kindes sowie meine Empfehlung darlegen werde. Bei dieser Empfehlung stehen immer das Kindeswohl und das Kindesinteresse für mich im Vordergrund.

Profil
  • Zu meiner Person

    Ich habe Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld studiert und mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Nach dem Studium habe ich zunächst 12 Jahre als Juristin in der Immobilienverwaltung gearbeitet. Im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung habe ich die Fortbildung zum Verfahrensbeistand bei der Akademie „Der Sommerberg“ der AWO absolviert. Seit 2009 bin ich als Verfahrensbeistand überwiegend für die Amtsgerichte Gladbeck und Bottrop tätig.

    Als Verfahrensbeistand bin ich Mitglied im Bundesverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V. (BVEB) und nehme regelmäßig an kollegialen Supervisionen und Fortbildungen teil. Ferner bin ich ausgebildeter Verfahrensbeistand in Verfahren bei internationalen Kindesentführungen (HKÜ-Verfahren).

    Meine 2-jährige Ausbildung zur Mediatorin habe ich in der Mediationswerkstatt in Münster nach den Richtlinien des Bundesverbandes für Familienmediation (BAFM) erfolgreich abgeschlossen.

    Auch wenn ich nicht als Mediatorin tätig bin, fließen meine Kenntnisse aus diesem Bereich selbstverständlich immer in meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand ein.

Kontakt

Stefanie Funke (Diplom-Juristin)
Verfahrensbeistand und Mediatorin

Fon (02 09) 12 06 97 0
Fax (02 09) 12 06 14 3
E-mail: vb@stefanie-funke.de

Impressum

Stefanie Funke (Diplom-Juristin)
Verfahrensbeistand und Mediation

Ernst-Max-Gey-Str. 3
45894 Gelsenkirchen

Telefon: (0209)1206970
Fax (0209) 1206143

E-mail: vb@stefanie-funke.de
Steuernummer lautet: 11 318 5024 6291 57
1342 Finanzamt Gelsenkirchen-Nord

Konzeption & Design: Vera Lohmann, www.vera-lohmann.de

Entwicklung & Realisierung: John Grabenmeier, johngrabenmeier.com

Dienstanbieter: Strato AG

Fotos: Anna-Lisa Konrad

Verantwortlich für Text und Inhalt ist Stefanie Funke

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